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Energiekampagne, Haustüraktion und Hilfe vor Ort

Sebastian Vogt

Im Rahmen der Energiekampagne geht es auch wieder an die Haustüren. Wir wollen die Menschen über ihre Möglichkeiten aufklären und in Not geratenen Hilfe anbieten. Am Sa 02.07. sind wir dazu mit einem Infostand ab 10:00 Uhr auf dem Neumarkt.

Sie leiden unter der Inflation oder den steigenden Energiekosten? 
Sie brauchen Hilfe?

Welche Möglichkeiten der Unterstützung bietet das Sozialgesetzbuch?

 • Hilfen zum Lebensunterhalt   §§ 27 bis 29
 • Bedarfe für Unterkunft und Heizung §§ 35 und 42a 
 • Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten § 67/68 
 • Hilfen in sonstigen Lebenslagen § 73

Wer kann Anträge stellen?

Anspruchsberechtigte für einmalige Leistungen sind Haushalte, die aus laufenden Einkommen oder bereits bezogenen Sozialleistungen nicht in der Lage sind, den notwendigen Lebensunterhalt (dazu zählt auch angemessener Wohnraum, die Betriebskosten für das Wohnen sowie der Bezug von Energie) zu bestreiten. 

Darf ich finanzielle Rücklagen haben?

 • Das sogenannte Schonvermögen beträgt 150 EUR pro Lebensjahr und Person. Darüber hinaus vorhandenes Geldvermögen wird angerechnet. 

Wo kann ich einen formlosen Antrag stellen?

 • per Post an:  Sozialamt, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha 
 • per E-Mail an: Sozial@kreis-gth.de
 • Mündlich im Sozialamt, Mauerstraße 20, 99867 Gotha

Sie haben Probleme beim Formulieren/Ausfüllen der Anträge und das Sozialamt unterstützt Sie dabei nicht hinreichend? Wenden Sie sich an uns. Wir helfen gern. 

DIE LINKE. Kreisverband Gotha
Blumenbachstr. 5, 99867 Gotha
Telefon: 03621-856162
rgeschaeftsstelle@die-linke-gotha.de

 

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