Forderung nach zusätzlichen Hilfen für Bedürftige
Pressemitteilung des Kreisvorstandes
Wir haben aktuell in Deutschland eine so hohe Inflation wie lange nicht. Als Folgen des Ukrainekriegs und der Sanktionen gegen Rußland wird es auch zu einer deutlichen Steigerung der Energiekosten kommen und viele Menschen hart treffen. Die angedachten Maßnahmen der Bundesregierung (u.a. 300 € Energiepreispauschale, einmalig 200 € an Hartz IV-Bezieher, nur 20 € Kinderzuschlag für arme Familien) sind zu knapp bemessen. Student*innen und Rentner*innen gehen erst einmal leer aus und auch die ab Juli geplante Rentenerhöhung wird dies wohl nicht kompensieren. Der Kreisvorstand Gotha der Partei DIE LINKE fordert deshalb Landrat Onno Eckert auf, bereits jetzt Maßnahmen zur Vorsorge vorzubereiten. Der Landkreis ist der Träger der Sozialhilfe und das Sozialgesetzbuch XII, § 73 (Hilfe in sonstigen Lebenslagen) bietet die Rechtsgrundlage, auf Antrag einen einmaligen Zuschuss an Bedürftige auszureichen. Dazu müssen von der Verwaltung zusammen mit den Fraktionen des Kreistages Kriterien erstellt und ein finanzieller Rahmen bestimmt werden. Es kann nicht gewartet werden, bis im Januar 2023 die Bürger z.B. mit Forderungen zu hohen Energienachzahlungen ein böses Erwachen erleben.
Allein der Landkreis erhält in 2022 noch 1,2 Mio. Euro an Sonderzuweisung seitens der Landesre-gierung, welche unseres Wissens nach haushaltstechnisch noch nicht verplant sind. Wie die TLZ am 14.05.22 berichtet, rechnet das Land Thüringen trotz der bekannten konjunkturellen Risiken in seiner aktuellen Steuerprognose mit Mehreinnahmen von 474 Mio. € für 2022 und 457 Mio. € für 2023. Es müsste also nicht am fehlenden Geld scheitern.
Bedürftige Bürger des Landkreises sollten der Kreisverwaltung formlos ihre Situation schildern und unter Verweis auf die bestehende Möglichkeit des SGB XII einen Zuschuss beantragen. DIE LINKE bietet dazu Unterstützung an.

